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   BVerwG, 10.05.2010 - 9 B 31.10   

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https://dejure.org/2010,13175
BVerwG, 10.05.2010 - 9 B 31.10 (https://dejure.org/2010,13175)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.2010 - 9 B 31.10 (https://dejure.org/2010,13175)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 9 B 31.10 (https://dejure.org/2010,13175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Erläuterung der für erforderlich gehaltenen, zu treffenden Aufklärungsmaßnahmen und deren positive Einwirkung auf die Entscheidung in der Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Erläuterung der für erforderlich gehaltenen, zu treffenden Aufklärungsmaßnahmen und deren positive Einwirkung auf die Entscheidung in der Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2010 - 9 B 31.10
    Der mit der Beschwerde geltend gemachte Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfordert die substantiierte Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), welche Tatsachen aufgrund der materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig waren, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.).
  • VG Cottbus, 21.08.2013 - 6 K 552/12

    Straßenreinigungsgebühren

    Dies bedeutet, dass er die Reinigungshäufigkeit nicht notwendig nach dem Maß der konkreten Verschmutzungsverursachung einzelner Straßen im Einzelfall festzulegen braucht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008, a.a.O.; OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 4 L 102/09 -, zit. nach juris und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 9 B 31/10 -, zit. nach juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, zit. nach juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. März 2005 - 4 K 21/04 -, zit. nach juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, NVwZ-RR 1998, 131; VG Cottbus, Beschluss vom 18. Januar 2012, a.a.O.; VG Halle, Urteil vom 7. Februar 2002 - 5 A 34/02 -, zit. nach juris).Art. 3 Abs. 1 GG verbietet insbesondere unter dem Gesichtspunkt der sich ergebenden Abgabenbelastung nicht jede Ungleichbehandlung und fordert keine absolute Gerechtigkeit, sondern gestattet angesichts des weiten normgeberischen Ermessens bei der Entscheidung, welche Fälle gleich und welche ungleich behandelt werden sollen, aus Gründen der Vereinfachung und der Verwaltungspraktikabilität gerade bei relativ geringfügigen Gebühren (wie der Straßenreinigungsgebühr) eine pauschalierende Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 8 NB 5.93 -, KStZ 1994, 152).
  • VG Cottbus, 18.01.2012 - 6 L 79/11

    Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzel der Grundstücksfläche als Maßstab,

    Er darf dabei im Interesse der Praktikabilität pauschalieren und muss insbesondere die Reinigungshäufigkeit nicht nach dem Maß der konkreten Verschmutzung einzelner Straßen festlegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 -, zit. nach juris; OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 4 L 102/09 -, zit. nach juris und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 9 B 31/10 -, zit. nach juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, zit. nach juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. März 2005 - 4 K 21/04 -, zit. nach juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, NVwZ-RR 1998, 131; VG Halle, Urteil vom 7. Februar 2002 - 5 A 34/02 -, zit. nach juris).
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